Schulordnung

Schulordnung

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1. Vor und nach dem Unterricht

a)  Wir gehen rechtzeitig von zu Hause weg, so dass wir pünktlich vor Unterrichtsbeginn in der Schule sind.  

b) Zugänge zur Schule:

Folgende Türen werden um 7.50 Uhr geöffnet:
        – Glastür am Haupteingang
        – Feuerwehreinfahrt
        – Betreuungstür (Silberwaldstraße)

Folgende Türen werden um 8.15 Uhr geschlossen:
        – Feuerwehreinfahrt
        – Betreuungstür (Silberwaldstraße)

Das Schulgelände ist von 7.50 Uhr bis 15 Uhr über die Glastür am Haupteingang zugängig. Die Kinder betreten das Schulgelände und gehen zügig in ihr Klassenzimmer.

Glastür am Haupteingang: Ein- und Ausgang für die Klassen im Altbau
Feuerwehreinfahrt: Ein- und Ausgang für die Klassen im Pavillon
Betreuungstür (Silberwaldstraße): Ein- und Ausgang für alle Klassen im Neubau

c) Wir verabschieden uns auf dem Fahrradhof von unseren Begleitpersonen und gehen selbständig ins Klassenzimmer oder zum vereinbarten Treffpunkt.

d) Nach Schulschluss oder Betreuungszeit verlassen wir sofort den Schulhof und gehen auf dem kürzesten Weg nach Hause oder meine Eltern tragen Sorge dafür, dass ich pünktlich abgeholt werde. Treffpunkt nach Unterrichtsende ist der Fahrradhof, nach der Spätbetreuung der Betreuungseingang.

e) Es ist wichtig, dass ich meine Telefonnummer und meine Adresse auswendig kenne und Änderungen sofort melde.

Im Schulhaus

a) In den Fluren und auf den Treppen verhalten wir uns rücksichtsvoll, denn andere Kinder wollen lernen und haben Unterricht.

b) Schmutz und Schnee lassen wir vor dem Haus, Schuhe und Kleider klopfen wir draußen ab.

c) Wertvolle Dinge lassen wir zu Hause.

d) Das Klassenzimmer ist unser Arbeitsraum. Wir halten ihn, wie auch unsere Plätze, sauber
und in Ordnung.

e) Mit Büchern und allen Schulgeräten gehen wir sorgsam um. Die Bücher versehen wir mit einem Schutzumschlag.

f) Mit unseren Schreibgeräten und anderen spitzen Gegenständen sind wir vorsichtig, damit wir Mitschüler nicht gefährden.

g) Zur großen Pause ziehen wir uns den Jahreszeiten entsprechend an und gehen in den Pausenhof. Wir dürfen uns nur im Klassenzimmer aufhalten, wenn auch unsere Lehrerin anwesend ist.

h) Wir nutzen die Frühstückspause im Klassenzimmer, um in Ruhe zu Essen

Auf dem Schulgelände

a) Im Schulhof erholen wir uns. Wir verhalten uns so, dass wir uns und andere nicht in Gefahr bringen.

b) Wir befolgen selbstverständlich die Anweisungen der Aufsichtslehrerin. Sie hilft uns, wenn wir ein Problem haben, das wir nicht alleine lösen können.

c) Papier und Abfälle werfen wir in die aufgestellten Papierkörbe.

d) Bei nassem Wetter spielen wir nur auf den Schulhöfen.

Auf dem Rasen, im Schulgelände und auf den Steintreppen zwischen Pavillon und Neubau halten wir uns bei Regen, Schnee und nassem Wetter nicht auf.

e) Die Feuertreppe im Neubau benutzen wir nur im Notfall.

f) Am Vormittag, während der Schulzeit, kommen wir nur mit dem Rad zur Schule, wenn wir die Fahrradprüfung bestanden haben. Wir stellen es abgeschlossen im Fahrradhof ab. Auch am Nachmittag ist der Platz für mitgebrachte Fahrzeuge im Fahrradhof. Ich darf auf dem Schulgelände weder eigene noch fremde Fahrzeuge nutzen (z.B. nicht auf diesen fahren, klettern oder anderweitig mit diesen spielen).
Bei Beschädigung oder Verlust derselben übernimmt die Schule keine Haftung.

g) In den Pausen und zwischen den Unterrichtsstunden bleiben wir stets auf dem Schulgelände, denn hier werden wir beaufsichtigt.

In den Toiletten

Auf der Toilette halten wir uns so kurz wie möglich auf.
Nach der Benutzung waschen wir unsere Hände. Sauberkeit ist erstes Gebot!
Wir verlassen die Toiletten stets so, wie wir sie das nächste Mal anzutreffen wünschen.

Krankheit oder Beurlaubung

a)  Unsere Pflicht ist es, immer pünktlich zur Schule zu kommen.

b)  Wenn ich am Unterricht nicht teilnehmen kann, sorgen meine Eltern dafür, dass ich an diesem Tag spätestens bis zum Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrerin oder der Fachlehrerin entschuldigt werde. Das muss am 1. Tag über einen Mitschüler oder ein Geschwisterkind geschehen.

Zusätzlich entschuldigen mich meine Eltern innerhalb von zwei Tagen bei der Klassenlehrerin schriftlich oder persönlich. Eine telefonische Entschuldigung ist nicht möglich, weder im Sekretariat, noch bei der Klassenlehrerin.

c)  Kann ich aus anderen Gründen nicht zur Schule kommen, muss vorher die Erlaubnis bei der Klassenlehrerin eingeholt werden.

Schäden

Wenn ich mich verletzt habe, melde ich es meinem Lehrer.Für alle Schäden, die ich verursache, haften meine Eltern.

Turnhalle / Fachräume

Auf allen Unterrichtswegen z.B. zur Turnhalle, ins Schwimmbad, auf Lerngängen, verhalten wir uns so, dass wir uns und andere nicht gefährden. Wir befolgen die Anweisungen des Lehrers und der Begleitpersonen.

Auch für Fachräume gilt unsere Schulordnung.

Handys & andere Geräte

Wir wollen respektvoll miteinander umgehen und Unterrichtsstörungen vermeiden.

Alle Handys sowie Geräte, die Bilder, Videos oder Töne aufnehmen können (insbesondere Smartphones, Smartwatches), bleiben daher im Schulhaus und auf dem Schulgelände stets ausgeschaltet und unsichtbar in der Schultasche.

Im Falle eines Verstoßes gilt Folgendes:

Ich muss das Gerät sofort an meine Lehrkräfte/Pädagogische Fachkräfte abgeben und informiere meine Eltern selbständig.

Meine Eltern/Erziehungsberechtigten müssen das Gerät persönlich noch am gleichen Tag abholen, entweder zwischen 11:30 und 13:30 Uhr bei den pädagogischen Fachkräften am Checkpoint vor der Mensa oder zwischen 15:00 und 17:00 Uhr bei den pädagogischen Fachkräften im Flexiraum.

Holen meine Eltern/Erziehungsberechtigten das Gerät nicht am gleichen Tag persönlich ab, geschieht dies auf eigenes Risiko. Die Schule haftet nicht bei Beschädigungen oder Verlust.

Alle anderen elektronischen Geräte (z.B. Tablets, MP3-Player) lassen wir stets zu Hause.